Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – sucht für ihre Abteilung Forstwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Bezirksförster (m/w/d)
mit der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Ihr Einsatz als Springer wird überwiegend im mittleren Schleswig-Holstein und an der Westküste stattfinden. Der Dienstort ist zunächst Bad Segeberg. Perspektivisch sollte die Wohnungswahl möglichst zentral im Einsatzgebiet erfolgen.
Die Landwirtschaftskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich als unabhängige Dienstleisterin für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Fischerei und den ländlichen Raum in Schleswig-Holstein versteht. Ihre Fachkompetenz bietet sie Vereinen und Verbänden im Agrarbereich zum Nutzen ihrer Mitglieder und den politischen Institutionen als Grundlage für Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse an.
Verbraucherschutz, Umweltschutz und Produktqualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind der Kammer ein besonderes Anliegen. Ihre Stärke ist breites Expertenwissen. Dieses Wissen bildet das Fundament für die Erarbeitung ganzheitlicher, effektiver und nachhaltiger Lösungen.
Die Aufgabe der Abteilung Forstwirtschaft mit ihren ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegt in der Forstfachberatung und -betreuung der privaten und kommunalen Waldbesitzer Schleswig-Holsteins und die Zuständigkeit für die Aus- und Weiterbildung aller Waldbesitzarten in Schleswig-Holstein und Hamburg.
Bereits vorhandene Vorkenntnisse sind für diese sehr eigenverantwortliche Tätigkeit förderlich. Von Vorteil sind Erfahrungen in der Baumkontrolle nach FLL. Sofern diese nicht vorhanden sind, wird mit der Bewerbung vorausgesetzt, dass sich der Mitarbeiter zur Fortbildung in diesem Bereich einverstanden erklärt.
Außerdem ist ein motiviertes Team und ein kollegiales Umfeld vorhanden.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Lafrenz (Telefon: 04331-9453152) gerne zur Verfügung.
Die Landwirtschaftskammer setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landwirtschaftskammer ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 4. Januar 2026.
| Veröffentlicht | vor 11 Tagen |
| Läuft ab | in 19 Tagen |
| Arbeitsmodus | Full Time |
| Quelle |
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