Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort, unbefristet, in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 20.08.2025) einen
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie auf unserer Website.
Ihr künftiger Bereich:
Im Rahmen des betrieblichen Kernprozesses gewährleistet das Referat B 3 Standortbetreuung die Nutzbarkeit aller für den Digitalfunk BOS benötigten Standorte sowie die Weiterentwicklung der Infrastruktur. Des Weiteren ist das Referat B 3 für die infrastrukturellen Rahmenbedingungen der NdB Standorte zuständig.
Sie betreuen und verantworten das Flächenmanagement der Technikstandorte der BDBOS, dazu gehört:
Ebenso verantworten und betreuen Sie das infrastrukturelle und technische Gebäudemanagement:
Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Fachhochschul- oder Hochschulstudium in der Fachrichtung:
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt. Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV.
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neu eingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
Veröffentlicht | vor 14 Tagen |
Läuft ab | in etwa 16 Stunden |
Arbeitsmodus | Full Time |
Quelle | ![]() |
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