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Streckenkontrolleur:in (w/m/d) in dem Bereich „Erhaltung von Straßen“

Freie Hansestadt Bremen - Amt für Straßen und Verkehr Bremen

Bremen
Full Time
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Beim Amt für Straßen und Verkehr Bremen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten als

Streckenkontrolleur:in (w/m/d) in dem Bereich

„Erhaltung von Straßen“

zu besetzen.

Der Dienstposten ist nach Entgeltgruppe 8 TV-L bewertet.

Wir bieten Ihnen einen zukunftssicheren Arbeitsplatz, flexible mobile Arbeitszeiten und fachspezifische und persönliche Fortbildungsmöglichkeiten. Es gibt vielseitige und spannende Aufgabenstellungen in einem kollegialen und modernen Arbeitsumfeld.

So können Sie uns verstärken (Aufgaben):

  • Straßenkontrollfahrten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Wohnwegen und Plätzen mittels elektronischer Unterstützung durch „Handheld“ (VIA VIS)
  • Erkennen und Beurteilen von Beschädigungen der Straßenflächen
  • Straßenzustandserfassung für Bauakten im Bedarfsfall
  • Kontrolle der neu aufgestellten Verkehrszeichen nach StVO und Werbetafeln
  • Gewährleistungsüberwachung von Baumaßnahmen für das Haus, sowie Dritter
  • Überwachung der aktuellen Baumaßnahmen im Straßenraum im Vertretungsfall
  • Vertretung bei Bauüberwachung im Bedarfsfall

Wie Sie uns begeistern können (Voraussetzungen):

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Straßenbauer:in (w/m/d) bzw. Straßenwärterprüfung
  • langjährige Erfahrung in der Straßenerhaltung sowie umfassende aktuelle Fachkenntnisse, die Sie gezielt und erfolgreich anwenden

Wir erwarten weiterhin von Ihnen:

  • mündliche sowie schriftliche Kommunikationsfähigkeit, um die Interessen des Amtes gegenüber. Bürgern, Firmen, Ortsämtern etc. zu vertreten.
  • Durchsetzungsvermögen insbesondere im Umgang mit Fremdfirmen
  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Führerschein der Klasse B (alt: Klasse 3) ist Voraussetzung für die Erledigung dieser Aufgaben.
  • Anwendungssichere Kenntnisse im Umgang mit moderner Büro- und Kommunikationstechnik (MS Office Paket) und die Bereitschaft, sich ggf. in die Fachanwendungen einzuarbeiten setzen wir als selbstverständlich voraus
  • Bereitschaft zu regelmäßigen fachbezogenen Fortbildungen.

Darauf können Sie sich freuen:

  • flexible mobile Arbeitszeiten mit 30 Tagen Jahresurlaub (plus zwei zusätzliche Tage an Heiligabend und Silvester)
  • fachliche und persönliche Weiterbildung durch gezielte Entwicklungsmaßnahmen
  • Jahressonderzahlung
  • betriebliche Altersversorgung (VBL)
  • modernes Gesundheitsmanagement mit Firmen-Fitness (EGYM Wellpass)
  • ein kollegiales Arbeitsumfeld, das Raum für Innovationen bietet
  • gesicherte Fahrradstellplätze
  • ein gefördertes Jobticket

Menschen mit Behinderungen wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt. Frauen bei gleicher Qualifikation werden vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.

Sie haben Fragen?

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Arfmann unter der Tel. Nr. 0421/361-59485 oder Frau Gödje unter der Tel. Nr. 0421/361-15182 oder per E-Mail unter der Anschrift

[email protected].

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bevorzugt per E-Mail unter Angabe der Kennziffer 2025/Nov_Strecke_44 bis zum 01.12.2025 an:

[email protected]

oder postalisch an das

Amt für Straßen und Verkehr

- Personalstelle -

Herdentorsteinweg 49/50

28195 Bremen

Bewerbungshinweise:

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument zusammengefasst zu. Hierzu gehören Anschreiben, Lebenslauf und entsprechend der beschriebenen Voraussetzungen Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise, mit einem aktuellen Zeugnis bzw. einer aktuellen Beurteilung (nicht älter als ein Jahr). Wir weisen darauf hin, dass kein Bewerbungsfoto erforderlich ist. Die Bewerbungsunterlagen werden bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

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Veröffentlichtvor 13 Tagen
Läuft abin 2 Tagen
ArbeitsmodusFull Time
Quelle
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