
Sozialpädagog*in für den sozialpädagogischen Fachdienst
Franz Müller
Status
Hexjobs Insights
Die Lebenshilfe sucht einen Sozialpädagogen für den Fachdienst in Chemnitz, Teilzeit (30 Stunden/Woche). Aufgaben umfassen Betreuung und Verwaltung. Benefits: Flexibilität, Altersvorsorge.
Schlüsselwörter
Vorteile
- Flexibilität
- Jahressonderzahlung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Beihilfeversicherung
- Dienstradleasing
Einleitung
Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung - Stadt und Landkreis Hof e.V. sucht für die
Hochfränkischen Werkstätten am Südring 100 zum sofortigen Eintritt eine/n
Sozialpädagog*in
für den sozialpädagogischen Fachdienst in Teilzeit (30 Stunden/Woche) mit der Option auf Vollzeit als
Krankheitsvertretung.
Ihre Hauptaufgaben:
Sie sind auf der Suche nach einer
- sozialpädagogische Betreuung der Mitarbeiter*innen mit interessanten und vielseitigen
geistiger, psychischer oder mehrfacher Behinderung im Tätigkeit. Dann freuen wir uns auf
Austausch mit den jeweiligen Gruppenleitungen Ihre Bewerbung an: - Arbeit mit Angehörigen und Betreuer*innen
- Zusammenarbeit mit Behörden Lebenshilfe für Menschen mit
- Mitwirkung am integrativen Auftrag der Werkstatt Behinderung -
- allgemeine Verwaltungstätigkeiten Stadt und Landkreis Hof e. V.
Am Lindenbühl 10
Das bringen Sie mit:
- 95032 Hof
- ein abgeschlossenes Studium als Sozialpägadagog*in (Diplom,
Bachelor oder Master) oder per Mail unter: - mehrjährige Berufserfahrung und selbständige Arbeitsweise [email protected]
- fachliches Know-how
- Engagement und Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten Ihnen: Ihr Ansprechpartner:
- Für Fragen stehen wir Ihnen gerne
- Flexibilität und Diskretion zur Verfügung unter:
09281/7546-25 - eine interessante und vielseitige Tätigkeit Franz Müller
- Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Weitere Informationen über unsere
Werkes Bayern (AVR-Bayern) Arbeit erhalten Sie unter: - Jahressonderzahlung, Betriebliche Altersvorsorge, www.lebenshilfe-hof.de
Beihilfeversicherung, VWL, Dienstradleasing, uvm.
Wir setzen eine positive Einstellung zur Lebenshilfe und das Mittragen des diakonischen Auftrags voraus. Es
gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes (AVR).
27.01.2026
| Veröffentlicht | vor 22 Tagen |
| Läuft ab | in 8 Tagen |
| Quelle |
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