
Mitarbeiter (m/w/d) im Geschäftsbereich Meldewesen
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Status
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Mitarbeiter (m/w/d) im Geschäftsbereich Meldewesen in Rostock. Aufgaben: Datenbearbeitung, Aktenführung, schriftliche Auskünfte. Anforderungen: Verwaltungsfachausbildung, Office-Kenntnisse.
Schlüsselwörter
Einleitung
Arbeitgeber: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Einsatzort: 18055 Rostock
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Selbstverwaltungsorganisation der 12.500 Ärztinnen und Ärzte Mecklenburg-Vorpommerns, die in diesem Bundesland ihren Beruf ausüben oder ihre Hauptwohnung haben.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern folgende Stelle in Vollzeit zu besetzen:
Mitarbeiter (m/w/d) im Geschäftsbereich Meldewesen
Ihre Aufgaben
- Unterstützung bei der termingerechten Bearbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb des Fachbereichs Meldewesen
- Ausstellung von Arztausweisen
- Aktenführung und -archivierung
- Anforderung fehlender Unterlagen zur Datenerfassung
- Erteilung schriftlicher und telefonischer Auskünfte
- Sonstiger Schriftverkehr
Ihr Profil
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Berufserfahrung wünschenswert
- Sichere Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung und Grammatik
- Schnelle Auffassungsgabe sowie strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
- Fundierte Kenntnisse der gängigen Office-Software (Word, Excel, PowerPoint, Outlook)
- Freundliches Auftreten, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, hohe Belastbarkeit sowie verantwortungsbewusstes Handeln
- Fähigkeit zur konzentrierten und fehlerfreien Bearbeitung auch von wiederkehrenden Arbeitsvorgängen
Interessiert?
Ihre Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich per Mail an: [email protected].
Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Personalreferentin Frau Otto unter der Telefonnummer 0381 4928032 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen, die per Post eingereicht werden, nicht zurückgesandt werden. Reise- oder Fahrtkosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können leider nicht übernommen werden.
| Veröffentlicht | vor 7 Tagen |
| Läuft ab | in 23 Tagen |
| Quelle |
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