
Inklusionskraft (m/w/d)
eva Kinderbetreuung gGmbH
Status
Hexjobs Insights
Stellenangebot für eine Inklusionskraft in Stuttgart. Verantwortlich für die Unterstützung eines Kindes im Kita-Alltag. Erfahrungen im Umgang mit herausforderndem Verhalten erwünscht. Flexible Arbeitsstunden und zahlreiche Zusatzleistungen.
Schlüsselwörter
Vorteile
- Standort: Stuttgart, umfangreiche Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote, flexible Arbeitszeitgestaltung, betriebliche Altersvorsorge, Zuschuss zur Urban-Sports-Mitgliedschaft, Refinanzierung des Deutschlandtickets, Stuttgart-Zulage
Einleitung
Werde Teil unseres
Teams in der eva:lino Kita Goppeltstraße! Inmitten von Gärten und
dem Rosensteinpark bieten wir Kindern Raum zum Entdecken und Wachsen.
Unterstütze uns dabei, Kinder in ihrer Kreativität und Entwicklung
zu fördern – draußen in der Natur oder in unserer Werkstatt. Wenn
Du Freude daran hast, Kinder individuell zu begleiten, bist Du bei uns
genau richtig. Für die Begleitung eines Kindes im Kita-Alltag suchen
wir eine Inklusionskraft (5-Tage-Woche), die mit Fachkompetenz,
Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein unser Team stärkt
und aktiv zur individuellen Förderung beiträgt. Haben wir Dein
Interesse geweckt? Dann schau gerne auf Instagram @evalino_Stuttgart
oder auf unserer Homepage www.eva-lino.de vorbei.
Deine Aufgaben bei uns:
Du gestaltest gemeinsam mit Deinen Kolleg:innen den
pädagogischen Tagesablauf. Du bist erste Bezugsperson für das
Inklusionskind und unterstützt es dabei, aktiv am Alltag der Kita
teilzuhaben. Du setzt pädagogische Angebote entsprechend Deinen
eigenen Stärken und Präferenzen um. Du nimmst engagiert an
Teamsitzungen teil und bringst Deine pädagogische Perspektive ein. Du
übernimmst Verantwortung für Elterngespräche, Portfolios etc.
Deiner Bezugskinder. Du verfügst über Kenntnisse und Erfahrungen in
partnerschaftlicher und kultursensibler Zusammenarbeit mit Eltern
unterschiedlicher Herkunft und liebst Vielfalt genauso wie wir.
Wir wünschen uns:
Eine:n Kolleg:in als Zusatzkraft ohne pädagogische
Ausbildung, aber mit Erfahrung in der Begleitung von Kindern mit
herausforderndem Verhalten, oder mit abgeschlossenem pädagogischen
Studium, oder mit einer Berufsausbildung im pädagogischen Bereich.
Eine:n Kolleg:in, die:der bereits Erfahrung im Umgang mit Kindern mit
Beeinträchtigung hat und diese auf Augenhöhe, liebevoll, aufmerksam
und individuell durch den pädagogischen Alltag begleitet. Eine:n
Kolleg:in, die:der Teamarbeit, persönliches Reflexionsvermögen,
Empathiefähigkeit und eine offene Feedbackkultur genauso schätzt wie
wir.
Wir bieten Dir:
Standort: eva Kinderbetreuung gGmbH, Stuttgart Nord Ausschreibender
Bereich: eva:lino Kita Goppeltstraße Beginn: 01.03.2026 oder später
Einsendefrist: 03.03.2026 Beschäftigungsart: 50 - 100 %, befristet
bis 31.08.2027 Kennziffer: 2602-16 eva:lino GSt Ein vielseitiges Arbeitsfeld mit
Gestaltungsräumen und einem spannenden, abwechslungsreichen
Arbeitsalltag. Eine kontinuierliche, alltagsintegrierte Fachberatung
sowie Arbeitsgruppen zu pädagogischen Themen. Eine begleitete
Einarbeitung durch die Kolleg:innen – wir lassen Dich nicht im Regen
stehen. Die gemeinsame Gestaltung von Fachtagen, pädagogischen Tagen
und Teambuilding-Tagen ist für uns selbstverständlich.
Stuttgart-Zulage mit 150 € für 100 % (prozentuale Anpassung).
SuE-Zulage: 130 € (Zulagen beziehen sich auf den prozentualen Anteil
des Arbeitsvertrages). Mitarbeiterindividuelle Regelungen zur
flexiblen Arbeitszeit. Umfangreiche Qualifizierungs- und
Fortbildungsangebote über unsere eva-Kompetenzwerkstatt sowie über
externe Angebote. Ein zu 50 % refinanziertes Deutschlandticket Job.
Zuschuss zur Urban-Sports-Mitgliedschaft. Möglichkeit zum
Fahrradleasing über JobRad. Arbeitgeberfinanzierte betriebliche
Altersvorsorge. Die Vergütung erfolgt nach den
Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD. Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit
dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit sind, diesen
mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt
eingestellt. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gemäß § 23a i.
V. m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern (für
Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) nachgewiesen werden.
| Veröffentlicht | vor 23 Tagen |
| Läuft ab | in 7 Tagen |
| Quelle |
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