Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen
vergleichbar
Eigenständig ausführbare Tätigkeiten sind (lt. § 3 Absatz 2 Nummer 1 PflfachassAPrV):
- Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersstufen in stabilen Pflegesituationen auf der Grundlage der individuellen Pflegeplanung von Pflegefachpersonen
- im Pflegeprozess bei der Erstellung der Biografie und Pflegeplanung unterstützend mitwirken, den Pflegebericht fortschreiben und selbst durchgeführte Tätigkeiten dokumentieren
- Kontakte mit zu pflegenden Menschen herstellen, mit ihnen einen respektvollen Umgang pflegen und sie unter Beachtung wesentlicher Vorbeugungsmaßnahmen bei der Grundversorgung unterstützen, Ressourcen erkennen und aktivierend in die Pflegehandlung einbeziehen
- individuelle, geschlechter- und kultursensible Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der eigenständigen Lebensführung sowie der Erhaltung und Förderung sozialer Kontakte unter Einbeziehung von Angehörigen beziehungsweise nahestehenden Bezugspersonen
- Beobachtung der Gesundheit und Erhebung sowie Weitergabe medizinischer Messwerte,
- Erkennen akuter Gefährdungssituationen und Einleitung erforderlicher Sofortmaßnahmen,
- bei der Unterstützung und Begleitung von Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf interdisziplinär mit
- anderen Institutionen und Berufsgruppen zusammenarbeiten und
- Kommunikation und Beziehungsgestaltung mit allen am Prozess beteiligten Personen und Berufsgruppen
Aufgaben, die unter Anleitung und Aufsicht von Pflegefachpersonen durchzuführen sind (lt. § 3 Absatz 2 Nummer 2 PflfachassAPrV):
- Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Rehabilitation
- Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersstufen in komplexen Pflegesituationen auf der Grundlage der individuellen Pflegeplanung gemeinsam mit Pflegefachpersonen einschließlich der Pflege und Begleitung von Menschen in der Endphase des Lebens
- einfache physikalische Maßnahmen und
- bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge ärztlich veranlasster diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mitwirken
- Sicherung des Kommunikations- und Informationsflusses im Verbund und mit
Träger
Ergänzende :
Anforderungen an den :
Grundkenntnisse: Grundpflege
Abschluss mind. 1 jährige Ausbildung zur / zum
• Pflegefachassistentin • Altenpflegehelferin
• Krankenpflegehelfer*in
Veröffentlicht | vor 8 Tagen |
Läuft ab | in 7 Tagen |
Arbeitsmodus | Full Time |
Quelle | ![]() |
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