Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt am Rande des Taunus. Als Kurstadt mit etwa 55.000 Einwohnerinnen und Einwohner zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege. In der Kommunalverwaltung arbeiten rund 1.000 Personen, denn als Sonderstatusstadt müssen vielfältige Aufgaben bewältigt werden. Digitalisierung und bereichsübergreifendes, vernetztes Arbeiten sind uns wichtig.
Im Einzugsgebiet in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und zum Schloss der Stadt Bad Homburg v. d. H. befindet sich der Hort am Schlossgarten. Der Hort arbeitet nach einem offenen Konzept mit bis zu sechzig Schulkindern im Alter von 5 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit. Die Kinder werden von 4 Fachkräften sowie von Auszubildenden umsorgt, betreut und gefördert. Grundlage der pädagogischen Arbeit sind der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan und die daraus entwickelten Qualitätsstandards für die städtischen Kindertagesstätten. Der Hort ist Netzwerkpartner im Stadtteil- und Familienzentrum Mitte, daher kommt der Netzwerkarbeit eine besondere Bedeutung zu.
Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Weltanschauung, Ihres Geschlechts, Ihrer sexuellen Identität oder einer möglichen Behinderung. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es ist ausdrücklich erwünscht, dass Sie sich zunächst die Einrichtung vor Ort ansehen. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Die Bewerbungsfrist endet am 03.09.2025
Wir beabsichtigen, das Auswahlverfahren im Rahmen eines Assessment-Centers (AC) durchzuführen.
Das AC findet am 20.10.2025 statt.
Weitere Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Eva Jethon
Fachbereichsleitung Kindertagesstäten
06172 100 5100
Kristina Raimann
Personalservice
06172 100 1101
Hinweis Staatsangehörigkeit
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aufgrund einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates freizügigkeitsberechtigt sind, wird um Übermittlung eines gültigen Aufenthaltsdokuments (z. B. elektronischer Aufenthaltstitel) gebeten, aus dem hervorgeht, ob und inwieweit die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Veröffentlicht | vor 9 Tagen |
Läuft ab | in 21 Tagen |
Arbeitsmodus | Full Time |
Quelle | ![]() |
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