Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.
Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
eine/einen
Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter (w, m, d)
in Funktion der Amtsleitung im Gesundheitsamt
unter der Kennziffer 89/2025/DII im
Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das
Gesundheitsamt
Zu Ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen:
Als Leiter/Leiterin des Gesundheitsamtes spielen Sie eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Ziele des Öffentlichen Gesundheitswesens. Sie sind Koordinator und Ansprechpartner für aktuell circa 60 Mitarbeitende im Gesundheitsamt Zwickau. Ihnen obliegen eine Vielzahl von interessanten Aufgaben, bei denen Sie eng mit dem ärztlichen Fachpersonal sowie der Dezernats- und Hausleitung zusammenarbeiten. Dafür suchen wir eine verantwortungsbewusste, zielstrebige Persönlichkeit, die das Gesundheitsamt mit hohem Engagement und fachlicher Kompetenz führt.
Leitung des Gesundheitsamtes mit den Sachgebieten Amtsärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/Zahnärztlicher Dienst, Hygiene, Sozialmedizinischer Dienst und Verwaltung
Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktionen und Gesamtzuständigkeit für die übertragenen Amtsaufgaben sowie Erfüllung der aus gesetzlichen und innerdienstlichen Regelungen resultierenden Pflichten mit Planung, Organisation,
Koordination, Kontrolle, Anweisung, Innovation und Rationalisierung
Vermögensbetreuungspflichten und Gesamtverantwortung für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
Vorgesetztenfunktion, u. a. mit Entscheidungen zu: Verteilung von Aufgaben, Arbeitsabläufen, Arbeitsanweisungen,
Arbeitszeit und -ort, Belehrungen, Beurteilungen, Vorschlag zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen
Durchsetzung der Arbeitgeberpflichten, insbesondere Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, Daten- und Geheimnisschutz sowie Amtsverschwiegenheitspflicht u. ä.
Repräsentation des Amtes
Wahrnehmung der aufgaben- und fachbezogenen Leitungsfunktion im Einvernehmen mit dem medizinisch-fachlichen Leiter des Gesundheitsamtes bzw. dessen Stellvertreter
operative Planung und Leitung sowie Sicherung der perspektivischen, strategischen Entwicklung des Amtes
Einleitung und Durchführung von Veränderungsprozessen, Optimierung von Geschäftsprozessen, permanente Aufgabenkritik und Leistungsintensivierung
Erarbeitung von Zielstellungen und Konzeptionen
Sicherung eines einheitlichen Verwaltungshandelns sowie dezernats-/ämterübergreifend abgestimmter Vorgehensweise
fachliche Anleitung und Schulung der Mitarbeiter
Konflikt- und Beschwerdemanagement
Mitarbeiterführung
Förderung der Mitarbeiterleistungen durch Beeinflussung von Zusammenarbeit, Motivation, Verantwortungs- und
Kostenbewusstsein u. ä.
Einsatzorganisation, wie z. B. Urlaubs-, Vertretungs-, Vollmachten-, Befugnis- und Fallzahlenverteilung und -planung - Mitarbeitergespräche zur Förderung, Entwicklung und Information
Wahrnehmung der Finanzverantwortung des Amtes
Erarbeitung der Grundsätze für Haushaltsplanentwürfe
Haushaltdurchführung und -kontrolle
Gremienarbeit
Vertretung des Landkreises in fachlichen und sonstigen Gremien, soweit nicht dem Landrat, den Beigeordneten oder dem Dezernenten vorbehalten
Erarbeitung und Verantwortung von Vorlagen z.B. für Kreistag und Sozial- und Gesundheitsausschuss
Teilnahme, Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Leitung von Gremien und Veranstaltungen z.B. Leitung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft, Leitung von Gesundheitskonferenzen im Landkreis
inhaltlicher Vortrag zu Vorlagen und relevanten Tagesordnungspunkten, z.B. für Kreistag und Sozial- und Gesundheitsausschuss
verwaltungsrechtliche Bearbeitung von Einzelfällen
Entscheidung in besonders schwierigen und / oder öffentlichkeitswirksamen Fällen der Sachbearbeitung aus verwaltungsrechtlicher Sicht in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt, einschließlich Verfügung zur weiteren Bearbeitung
verwaltungsrechtliche Widerspruchsbearbeitung
Entgegennahme und Klärung von Bürgerbeschwerden sowie deren schriftliche Beantwortung
Beratung der Mitarbeiter in schwierigen Verwaltungsrechtsfragen
Bearbeitung von Verfügungen
Erstellen von Allgemeinverfügungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes sowie von Verfügungen in öffentlichkeitswirksamen Einzelfällen (Einrichtungsschließungen u. ä.) unter Beteiligung des ärztlichen Personals und in Abstimmung mit dem Rechtsamt
Unsere Erwartungen:
Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist eine der folgenden Qualifikationen:
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom- oder Masterprüfung) der Fachrichtungen Gesundheitsmanagement oder Gesundheitswissenschaften mit nachweisbarer Leitungserfahrung und abgeschlossene und bestandene Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt (A II-Lehrgang) oder
abgeschlossenes verwaltungs- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (Master- oder Diplom bzw. 2. Staatsexamen) mit nachweisbaren Kenntnissen bzw. Erfahrungen im Gesundheitswesen oder
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegebene, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
anwendungsbereite Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben
Erfahrung in der Leitung von Mitarbeitenden, vorzugsweise im öffentlichen Dienst
sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sowie Belastbarkeit
hohes Maß an Beurteilungs- und Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit
sicheres und überzeugendes Auftreten, Organisationsfähigkeit, Engagement, Innovationsfähigkeit
sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
Bereitschaft zur Mitarbeit im Verwaltungsstab (KatS)
ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw
Wir bieten Ihnen:
in
Vollzeit; Teilzeit möglich
Stellenbewertung
Besoldungsgruppe A 15 SächsBesG bzw.
Entgeltgruppe 14 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer
unbefristet
Beschäftigungsbeginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung sowie Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt oder
bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Berufung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis
ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Bitte prüfen Sie, ob Ihre letzte Beurteilung/ Ihr letztes Arbeitszeugnis noch ein zutreffendes Bild über Ihre Tätigkeit und Leistung enthält und beantragen Sie gegebenenfalls eine neue Anlassbeurteilung/ Zwischenzeugnis.
Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Kontakt und FAQ-Bewerbung
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 10. August 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.
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Veröffentlicht
vor 15 Tagen
Läuft ab
in etwa 9 Stunden
Arbeitsmodus
Part Time
Quelle
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