Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen für eine befristete Beschäftigung (zwei Jahre in Teilzeit/Vollzeit) in Berlin (Bewerbungsfrist: 17.08.2025) eine/n
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie auf unserer Website.
Ihr künftiges Referat F 3 – Beschaffung gewährleistet die Versorgung der BDBOS mit Gütern und Dienstleistungen. Die primäre Aufgabe des Referats besteht in der Durchführung der Beschaffungen bei allen Auftragnehmenden. Für die Beschaffungen werden sowohl Vergaben durchgeführt als auch Rahmenverträge/‑vereinbarungen der BDBOS bzw. Rahmenverträge des Beschaffungsamtes genutzt, aus denen die BDBOS Leistungen abruft.
Einen Hochschul-Bachelor (oder Diplom FH) in einer:
Sie sollten für die Tätigkeit insbesondere Kenntnisse im Haushaltsrecht (BHO, HGrG), Vergaberecht sowie im Vertragsrecht vorweisen und mit den gängigen Microsoft-Office-Programmen arbeiten können.
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. miteinbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
Opublikowana | 14 dni temu |
Wygasa | za około 19 godzin |
Tryb pracy | Full Time |
Źródło | ![]() |
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