Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort, befristet für 24 Monate, in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 07.09.2025) einen
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie auf unserer Website.
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat Z 5 verantwortet als Kopf der Informationssicherheit der BDBOS alle übergreifenden Themen des Informationssicherheitsmanagements im Digitalfunk, bei den Netzen des Bundes und der Haus-IT. Das Referat ist in drei Sachgebiete organisiert: Informationssicherheitsmanagement (ISM) – Grundsatz, ISM – Behörde und Geheimschutz.
Gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets ISM Behörde
Eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung:
und
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
Fehlt Ihnen der Abschluss? Bewerben Sie sich auch, wenn Sie über entsprechende nachgewiesene langjährige Berufserfahrung im Bereich Informationssicherheitsmanagement verfügen. Bitte beachten Sie in diesem Fall den folgenden Hinweis.
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt. Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV.
Veröffentlicht | vor 3 Tagen |
Läuft ab | in 27 Tagen |
Arbeitsmodus | Full Time |
Quelle | ![]() |
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