Kreis Steinfurt - Der Landrat -
Der Kreis Steinfurt ist ein modernes öffentliches Dienstleistungsunternehmen und mit seinen 24 Städten und Gemeinden der zweitgrößte Landkreis in Nordrhein-Westfalen. Sein Team von rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ca. 85 Auszubildenden engagiert sich täglich für die rund 470.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Kreisgebietes. In den rund 20 verschiedenen Fachämtern der Kreisverwaltung arbeiten über 50 verschiedene Berufe zusammen.
Wir bieten zum 01.09.2026 im Vermessungs- und Katasteramt einen Ausbildungsplatz zur Vermessungsoberinspektoranwärterin oder zum Vermessungsoberinspektoranwärter in Steinfurt an.
Als Vermessungsoberinspektoranwärterin bzw. als Vermessungsoberinspektoranwärter werden Sie Teil eines engagierten Teams und haben die Möglichkeit, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Vermessungstechnik und im Katasterwesen zu erwerben und zu vertiefen.
Die Ausbildung als Anwärterin oder Anwärter für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst innerhalb der Kreisverwaltung Steinfurt bietet eine praxisorientierte und abwechslungsreiche 14-monatige Ausbildung unter Zahlung von Anwärterbezügen.
Die Ausbildung findet im Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt statt und umfasst einen fachtheoretischen Teil beim Bergischen Studieninstitut in Wuppertal sowie Abschnitte bei externen staatlichen und kommunalen Ausbildungsstellen. Durch diese Kombination aus Theorie und Praxis können die im Studium erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse in der öffentlichen Verwaltung angewendet werden.
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setzt voraus, dass die sich bewerbende Person die Berufsbezeichnung ,,Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ nach dem Ingenieurgesetz vom 5. Mai 1970 (GV. NRW. S. 312) in der jeweils geltenden Fassung führen darf und mindestens ein mit einem Bachelorgrad erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, einer Universität oder einen gleichwertigen Abschluss einer anderen gleichstehenden Hochschule vorweist.
Im Rahmen der Einstellung für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst findet neben der allgemeinen Qualifikation auch eine Berücksichtigung der absolvierten Studienfächer, der erworbenen Credit Points (ECTS) sowie der Anzahl der absolvierten Semester statt.
Da die Einstellung unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt, müssen daneben noch die allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind insbesondere die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, die gesundheitliche Eignung sowie die charakterliche Eignung (eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis u. a.).
Veröffentlicht | vor 10 Tagen |
Läuft ab | in 5 Tagen |
Arbeitsmodus | Full Time |
Quelle | ![]() |
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