Anerkennungsjahr Soziale Arbeit
Berufspraktikum in der Jugendgerichtshilfe
und im Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen
Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Bad Homburg v. d. Höhe
Part Time
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Wer wir sind
Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt am Rande des Taunus. Als Kurstadt mit etwa 55.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege.
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe betreut und begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) und ihre Eltern vor, während und nach dem Strafverfahren. Der Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) betreut Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern geflohen sind und allein nach Deutschland einreisen. Neben dem Schutz, der weiteren Abklärung und der Versorgung der Minderjährigen ist die Verarbeitung der Fluchterfahrungen und das Eingewöhnen in eine fremde Gesellschaft Bestandteil der Arbeit. Der Arbeitsbereich JGH und umA arbeitet in einem Team; das Anerkennungsjahr wird zu gleichen Teilen in beiden Arbeitsfeldern betreut werden.
Ihre Aufgaben
Die Kern-Aufgaben der JGH im Überblick:
Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und dem SGB VIII durch Beratung, Begleitung und Betreuung straffälliger Jugendlicher und Heranwachsender (14 bis 20 Jahre) sowie ihrer Familien vor, während und nach Ermittlungs- oder Strafverfahren
Stellungnahmen bezüglich der psychosozialen Reifeentwicklung sowie Darstellung des sozialen Umfeldes der Betroffenen und der erzieherischen Möglichkeiten vor Gericht
Hilfestellung bei Problemen in der Schule, der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle
Vermittlung weiterer Hilfsangebote (u. a. Berufs-, Drogen- und allgemeine Lebensberatung)
Kooperation mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie Unterstützung der beteiligten Fachbehörden durch Beratung und Stellungnahmen
Förderung der Verfahrensabwicklung ohne Gerichtsverhandlung (Diversion), z. B. durch Betreuungsweisung, Konfliktschlichtung (Täter-Opfer-Ausgleich), Schadenswiedergutmachung, Vermittlung und Überwachung angeordneter Weisungen und Auflagen
Vermeidung von Untersuchungshaft durch entsprechende alternative Angebote, Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden in U-Haft und Strafhaft, Förderung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe
Die Kern-Aufgaben im Arbeitsbereich umA im Überblick:
Vorläufige Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII
Einleitung und Durchführung des Clearingverfahrens
Antragstellung beim Vormundschaftsgericht
Beratung, Einleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII
Zusammenarbeit mit Trägern und Einrichtungen
Überleitung in die Verselbstständigung durch Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII
Was wir erwarten
Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit
Motivation für die Arbeit im öffentlichen Dienst bei unserer Stadtverwaltung
Auseinandersetzung mit dem Leitbild unserer Stadtverwaltung
Geschick im Umgang mit Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Eltern und ein hoher Grad an Sensibilität gegenüber verschiedenen Kulturen
Selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Flexibilität
Reflexions- und Kritikfähigkeit zur Sicherung der Qualität Ihrer Arbeit
Interesse an Rechtsvorschriften und Verwaltungsaufgaben
Sorgfalt, Zuverlässigkeit und eine gute Auffassungsgabe
Planvolle, systematische Arbeitsweise, auch in stressigen Situationen und beim Lösen rechtlicher Fragestellungen
Fundierte Erfahrungen im Umgang mit Microsoft-Office-Standardprodukten
Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, mindestens deutsches Sprachniveau nach C 1
Was wir bieten
Attraktive Praktikumsvergütung, derzeit rund 2.026 € brutto im Monat
Jahressonderzahlung in Höhe von rund 82 % der Praktikumsvergütung sowie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
39-Stunden-Woche (Vollzeit) inkl. Freistellung für Begleitveranstaltungen an Ihrer Hochschule sowie flexible Arbeitszeiten
Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung nach Absprache mit dem Praxisreferat Ihrer Hochschule und der Leitung der JGH
30 Tage Erholungsurlaub und einen Zusatzurlaubstag sowie zwei weitere Regenerationstage
Kompetente Praxisanleitung mit konstruktivem Feedback, Mitarbeit in einem engagierten Team in modern ausgestatteten Büros und ein wertschätzender Umgang entsprechend unseres Leitbildes
Kontinuierliche Förderung Ihrer Kompetenzen und Qualifikationen durch Fortbildungsangebote
Gesundheitsangebote, Tablet zur Nutzung während der Praxis- und Theoriephasen, Jobticket für das gesamte RMV-Gebiet
Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Betreuungsplatz für Ihr Kind
Mindestens 1 Jahr Weiterbeschäftigung nach abgeschlossenem Anerkennungsjahr und vielfältige Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Weitere Informationen
Sie kommunizieren gerne und haben Spaß bei der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen? Sie wollen einen abwechslungsreichen Arbeitstag erleben? Sie sind hilfsbereit und interessieren sich für die Aufgaben einer kommunalen Verwaltung? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Dauer des Anerkennungsjahrs: 1 Jahr (Vollzeit) oder länger (Teilzeit); Praktische Ausbildung bei unserer Stadtverwaltung im Bereich Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene - Jugendgerichtshilfe; Besuch von Begleitveranstaltungen an Ihrer Hochschule
Unser Auswahlverfahren umfasst einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen und ein Interview im Bereich Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene - Jugendgerichtshilfe im Rathaus. Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine Mitteilung, ob Sie zum Interview eingeladen werden.
Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Weltanschauung, Ihres Geschlechts, Ihrer sexuellen Identität oder einer möglichen Behinderung. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aufgrund einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates freizügigkeitsberechtigt sind, wird um Übermittlung eines gültigen Aufenthaltsdokuments (z. B. elektronischer Aufenthaltstitel) gebeten, aus dem hervorgeht, ob und inwieweit die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
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Veröffentlicht
vor 7 Tagen
Läuft ab
in 23 Tagen
Arbeitsmodus
Part Time
Quelle
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