Sachbearbeitung im Bereich „Hilfe zur Pflege"
Landkreis Northeim
Sachbearbeiterin im Bereich Hilfe zur Pflege (Landkreis Northeim). Eigenständige Bearbeitung von Anträgen, Beratung, Leistungsentscheidungen, Erstattungsansprüche, Widerspruchsbearbeitung. Voraussetzung: Abschluss als Verwaltungsfachangestellter oder Befähigung für Laufbahngruppe 2, Kenntnisse im SGB I, X, XI, XII, EDV‑Kenntnisse wünschenswert. Vorteile: unbefristeter Vertrag, flexible Familienzeiten, Fortbildung, Gesundheitsförderung, Parkplatz, tarifliche Bezahlung (Entgeltgruppe 9b), Jahressonderzahlung, Jobticket‑Zuschuss, Bike‑Leasing, betriebliche Altersvorsorge.
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