
Land Schleswig Holstein
Vollzugsabteilungsleitung (m/w/d) in der Justizvollzugsanstalt Neumünster – Leitung einer Vollzugsabteilung für männliche Gefangene, Führung von ca. 5 Mitarbeitenden, Erstellung von Vollzugsplänen, Rechtsbehelfe, Sicherheitsverantwortung. Voraussetzung: FH‑Abschluss (Sozialpädagogik, Verwaltungswirt oder vergleichbar), wünschenswert Kenntnisse in Mitarbeiterführung und Strafrecht.
In der Justizvollzugsanstalt Neumünster ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle einer
Vollzugsabteilungsleitung (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Über uns
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster ist die zentrale Ausbildungsanstalt für den Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein. Sie verfügt über rund 505 Haftplätze für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen von ein bis acht Jahren im Erstvollzug und Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel für männliche Gefangene. Darüber hinaus sind bis zu 21 Gefangene in einer Psychiatrischen Abteilung untergebracht. Weitere 20 Haftplätze stehen im Wohngruppenvollzug der Sozialtherapeutischen Abteilung zur Verfügung. Ferner verfügt die Anstalt über 35 Plätze im Offenen Vollzug im Holsatenring und 30 Plätze auf dem Landesgut Moltsfelde.
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster beschäftigt rund 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ziel des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes ist die Leitung einer Vollzugsabteilung im Erwachsenenvollzug für männliche Gefangene (Straf- oder Untersuchungshaft).
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
Weitere Aufgaben können übertragen werden.
Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle ist:
ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium
Darüber hinaus wären wünschenswert:
Mindestens theoretische Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Rechtskenntnisse z. B. im Vollzugs-, Straf- und oder Strafvollstreckungsrecht
Fähigkeit
Eine wertschätzende und rücksichtsvolle Haltung
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderte Menschen, besetzt werden können. Personenmit einer Schwerbehinderung und ihnen
Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte. Diese richten Sie bitte bis zum
9. Januar 2026
an die Anstaltsleiterin der Justizvollzugsanstalt Neumünster, Boostedter Straße 30, 24534
Neumünster, gerne in elektronischer Form an [email protected].
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die
Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Liegen die Voraussetzungen vor, durchlaufen Sie ein mehrstufiges Auswahlverfahren.
Dieses gliedert sich in zwei Einzelelemente (Assessment-Center und Auswahlgespräch), die beide erfolgreich absolviert werden müssen. Das Nichtbestehen des Assessment-Centers führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Das Assessment-Center findet am 27. oder 28. Januar2026 in Neumünster statt.
Sofern eine Eignung im Assessment-Center festgestellt werden kann, erfolgt die kurzfristige Einladung zu dem Auswahlgespräch, das für den 4. Februar 2026 vorgesehen ist.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen, Fragen zum Verfahren oder Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben steht Ihnen Herr Gau ([email protected] Tel.: 04321/4907-200) gern zur Verfügung.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
05.10.2025
unter dem Kennwort LSH 1010an das Landeslabor Schleswig-Holstein, Max-Eyth-Str.5, 24537 Neumünster, gerne in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungenentnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Schmidt (Tel. 04321-904/503 oder [email protected]), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsleitung Herr Martin Schwerdt (Tel. 04321-904/613) oder [email protected]), die Projektleitung Frau Elena Baumhof (Tel. 04321-904/875 oder [email protected]) oder den Koordinator des Arbeitsbereiches Informationstechnik Herr Bernd Lorenz (Tel. 04321-904/553 oder [email protected]).
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
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| Veröffentlicht | vor 16 Tagen |
| Läuft ab | in 14 Tagen |
| Quelle |
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