
Stadt Nordhausen
Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht einen Verkehrsplaner (m/w/d). Verantwortlichkeiten umfassen die Verkehrsentwicklungsplanung und Bürgerbeteiligung. Erforderlich sind ein Hochschulabschluss im Verkehrsingenieurwesen und gute EDV-Kenntnisse.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Stadtverwaltung Nordhausen eine/n
Verkehrsplaner/in (m/w/d).
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Eine Teilzeitbeschäftigung kann im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten (abhängig von den Anforderungen an die Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit usw.) ermöglicht werden.
Die Stadt Nordhausen fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter und begrüßt gleichzeitig Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerbende mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Auskünfte zum ausgeschriebenen Aufgabenbereich erteilt Ihnen gern der Amtsleiter des Amtes für Stadtentwicklung, Herr Juckeland (Tel. 03631 696-9428). Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen Frau Gothe (Tel. 03631 696-9419) vom Haupt- und Personalamt gern zur Verfügung.
Weitere Informationen über die Stadt Nordhausen finden Sie auf www.nordhausen.de.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung zu der Stellenausschreibung mit der Reg.-Nr.: „12/2024 – Verkehrsplaner/in (m/w/d)“ mit aussagekräftigen Unterlagen, wie Lebenslauf, Abschlusszeugnisse und Arbeitszeugnisse.
Postalisch an:
Stadtverwaltung Nordhausen - Haupt- und Personalamt - Markt 1 - 99734 Nordhausen
Online-Bewerbungen an:
Wenn Sie uns Ihre Unterlagen als zusammenhängende PDF-Datei per EMail zusenden wollen, nutzen Sie bitte die folgende Adresse: https://sft.svndh.de/personalamt.
Weitere Hinweise und Informationen zum Datenschutz
Bei gewünschter Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir Sie, einen adressierten und frankierten Umschlag beizulegen. Durch die Bewerbung entstehende Auslagen (z.B. Reisekosten für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch) werden nicht erstattet.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtverwaltung Nordhausen im Einklang mit der EUDatenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Nordhausen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Dies führt jedoch zum Ausschluss aus dem laufenden Ausschreibungsverfahren. Zwei Monate nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Daten nichtberücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Ihre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes ergeben sich aus dem EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt).
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| Veröffentlicht | vor etwa 7 Stunden |
| Läuft ab | in 12 Monaten |
| Quelle |
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