Deutscher Bundestag
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde, die dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag bei der Erfüllung seiner umfassenden gesetzgeberischen und kontrollierenden Aufgaben inhaltlich und organisatorisch zuarbeitet.
Für das Referat IK 5 – Parlamentsnachrichten – suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von zwei Jahren einen
Redaktionsvolontär (w/m/d)
Das Volontariat wird auf der Grundlage des Tarifvertrages über das Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e. V. absolviert.
Das Referat IK5 – Parlamentsnachrichten – informiert durch die Wochenzeitung „Das Parlament“ und den Informationsdienst „heute im bundestag“ unabhängig über die Arbeit des Deutschen Bundestages.
Die Wochenzeitung „Das Parlament“ berichtet als Printausgabe und mit digitalen Angeboten ausführlich und ausgewogen über Debatten im Deutschen Bundestag und ordnet aktuelle Themen durch Hintergrundberichte und Interviews ein, auch mit speziellen Themenausgaben. Im Blick hat „Das Parlament“ auch den Bundesrat, das Europäische Parlament und die Länderparlamente.
Der Informationsdienst „heute im bundestag“ berichtet über die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestags sowie über aktuelle Gesetzentwürfe, Anträge und Anfragen der Fraktionen sowie Antworten und Unterrichtungen durch die Bundesregierung.
Das Volontariat umfasst die Mitarbeit in der gemeinsamen Print- und Online-Redaktion der Wochenzeitung „Das Parlament“ sowie für den Informationsdienst „heute im bundestag“.
Konkret lernen Sie im täglichen Redaktionsalltag:
Im Rahmen der Ausbildung werden Darstellungsformen und Tätigkeiten im Zeitungs-, Nachrichten- und Onlinejournalismus vermittelt.
Teil des Volontariats ist die Teilnahme an journalistischen Grundkursen und Fortbildungen (im Umfang von maximal sechs Wochen). Stationen in anderen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsverwaltung (z. B. Social Media oder Parlamentsfernsehen) sind möglich; weitere externe Stationen werden unterstützt.
Bewerber (w/m/d) müssen zwingend
nachweisen.
Bevorzugt berücksichtigt werden Bewerber (w/m/d), die
verfügen.
Darüber hinaus sind erwünscht:
Die genannten Qualifikationserfordernisse müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen und nachgewiesen sein. Unvollständige und nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und ist bestrebt, den Frauenanteil im genannten Beschäftigungsbereich zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse etc.) in schriftlicher Form unter der Kennziffer IK 5/Volontariat bis zum 13. Januar 2026 (Datum des Poststempels bzw. E-Mail-Eingang) an:
DEUTSCHER BUNDESTAG – Verwaltung –
Referat ZV 1 – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin
Bitte sehen Sie von der Zusendung von Bewerbungsmappen und Originaldokumenten ab. Die Übersendung der Bewerbungsunterlagen in gehefteter oder geklammerter Form ist ausreichend. Bei Bewerbungen per E-Mail fassen Sie bitte nach Möglichkeit alle Anhänge in einer PDF-Datei zusammen Eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen kann grundsätzlich nicht erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen ausschließlich auf dem Postweg oder per E-Mail übermittelt werden können und eine persönliche Abgabe an den Eingängen der Bundestagsgebäude leider nicht möglich ist.
Die Verarbeitung der mit Ihrer Bewerbung übermittelten Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 88 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Bundesdatenschutzgesetz. Die Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO erhalten Sie zusammen mit der Eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung übersandt.
| Veröffentlicht | vor 3 Tagen |
| Läuft ab | in 27 Tagen |
| Arbeitsmodus | Full Time |
| Quelle |
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