Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung-Wohnungsbaukoordination
Job-ID: J000038255
Startdatum: schnellstmöglich
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit (unbefristet)
Bezahlung: EGr. 14 TV-L
Bewerbungsfrist: 10.12.2025
Wir über uns
Ihr Interesse gilt der Hamburger Wohnungsbaupolitik? Sie wollen an dem Ziel mitwirken, Wohnungsbaupotenziale zu mobilisieren und die Wohnungsbauzahlen zu sichern? Dann sind Sie die richtige Person, um mit uns in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern, den Fachbehörden und der Wohnungswirtschaft die Wohnungsbaupolitik des Senats zu unterstützen. Die Wohnungsbaukoordination besteht aus einem sechsköpfigen interdisziplinär besetzten Team unter der Leitung der Wohnungsbaukoordinatorin und Staatsrätin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Wir sind Anlaufstelle für Behörden, Investierende und Bauwillige, die mit Konflikten und Hemmnissen bei ihren Wohnungsbauvorhaben konfrontiert sind. Im Team suchen wir in einem kooperativen und kommunikativen Prozess nach Lösungen und Kompromissen zwischen den Beteiligten, um Entwicklungs- und Genehmigungsprozesse sowie Planverfahren voranzutreiben und Einzelbauvorhaben zu unterstützen.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine aufgeschlossene, engagierte, tatkräftige und teamorientierte Persönlichkeit.
Ihre Aufgaben
Wohnungsbaupotenziale fachlich einschätzen und Bauvorbescheide/Baugenehmigungen sowie Problemdarstellungen für die Hamburger Bezirke Wandsbek und Bergedorf beurteilen
entwickeln von Lösungsvorschlägen und Kompromissen zur Realisierung von Wohnungsbauvorhaben
Mediation bei Konflikten zwischen Bauwilligen und öffentlichen Institutionen/Behörden
erarbeiten von Entscheidungspapieren und Vermerken für die Behördenleitung, Stellungnahme zu Drucksachen und Vertretung von Einzelfällen gegenüber Gremien
Vertretung für die Vor- und Nachbereitung der Wohnungsbaukoordinierungsrunde unter dem Vorsitz der Wohnungsbaukoordinatorin/Staatsrätin
Ihr Profil
Erforderlich
Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in der Fachrichtung Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Rechtswissenschaft, Immobilienwirtschaft, Stadtplanung, Städtebau oder Architektur oder einer angrenzenden Studienfachrichtung oder
dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) in einer der o.g. Studienfachrichtungen und zusätzlich mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung und
mindestens 2-jährige berufspraktische Erfahrung im Immobilien-, Grundstücks- oder Bau-/Stadtplanungsrecht
Vorteilhaft
praxisgereifte Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Bauordnungs- und Planungsrechts
ausgeprägtes Mediations-, Moderations- und Verhandlungsgeschick insbesondere in kontroversen Entscheidungssituationen und ein sicheres Auftreten
sehr gute Auffassungsgabe gepaart mit einem ausgeprägten Teamgedanken und Engagement auch unter Zeitdruck
Unser Angebot
eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L
ein anspruchsvolles Aufgabengebiet mit großer Eigenverantwortung und interdisziplinäres Arbeiten mit vielfältigen Ansprechpersonen in einem kleinen Team mit hohem Teamgeist
eine sinnstiftende Arbeit zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums für alle Bevölkerungsgruppen und Wohnformen
flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten mit Home-Office-fähigen Aufgaben bei bestehenden und wechselnden Präsenznotwendigkeiten sowie 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche
umfangreiches Fortbildungsprogramm im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung
moderner Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung (S-Bahn Wilhelmsburg und StadtRAD-Station) und Personalrestaurant vor Ort
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
Motivationsschreiben,
tabellarischer Lebenslauf,
Nachweise der geforderten Qualifikation,
aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).