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Mitarbeiterin Geschäftsstelle (m/w/d)

BDHN - Bund Dt. Heilpraktiker und Naturheilk. e.V.

München
2833 - 4167 EUR/MONAT
Full Time
Full Time

Ihre Aufgaben

Die Arbeitnehmerin wird beim Arbeitgeber in folgenden Bereichen tätig sein:

•Verbandsbüro- und Buchhaltungskraft (Win Office)

•Vorbereitende Buchhaltung (DATEV, Überweisungen, Führen der Barkasse, Zuarbeit Steuerberater, etc.

•Inkassotätigkeit und Zwangsvollstreckung

•Unterstützung Kongress, Events, Seminare

•Kommunikation mit Verbandsmitgliedern

•Allgemeine Unterstützung der Kolleginnen im Büro

Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet auch andere Tätigkeiten auszuführen, welche Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, sofern dies zumutbar ist und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

Anforderungen an den Bewerber:

Erweiterte Kenntnisse: Buchführung, Buchhaltung, Vollstreckungswesen, Zwangsvollstreckung, Büroorganisation, Büromanagement

Wir bieten

Der Arbeitsort ist der Betriebsort des Arbeitgebers (derzeit: Weiglstraße 9, 80636 München, geplant ab September 2025: Landsbergerstr. 23, 82110 Germering).

Die Arbeitnehmerin erklärt sich bereit Dienstreisen durchzuführen, sofern betriebliche Gründe es erfordern. (z.B. Kongress, Mitgliederversammlung, Seminare, sonstige Veranstaltungen).

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Arbeitnehmerin aus betrieblichen Gründen anzuweisen, ihre Arbeit von zu Hause zu erledigen (Homeoffice). Ein Anspruch der Arbeitnehmerin auf Homeoffice besteht jedoch nicht. Auf die Belange der Arbeitnehmerin ist bei der Entscheidung, ob und inwieweit der Arbeitgeber Homeoffice anordnet, Rücksicht zu nehmen.

Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit ohne Berücksichtigung der Ruhepausen beträgt 40 Stunden pro Woche (Montag-Freitag). Beginn und Ende der Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Die Arbeitnehmerin ist zur Nacht-, Schicht-, Samstags-, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich und für die Arbeitnehmerin zumutbar ist. (z.B. Kongress, Mitgliederversammlung, Seminare, sonstige Veranstaltungen).

Die Gewährung von Pausen während der Arbeitszeit richtet sich nach betrieblichen Erfordernissen.

Soweit es die betrieblichen Verhältnisse es erfordern, erklärt die Arbeitnehmerin sich nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber bereit, Überstunden bzw. Mehrarbeit in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohngesetzes zu leisten.(z.B. Kongress, Mitgliederversammlung, Seminare, sonstige Veranstaltungen).

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Veröffentlichtvor 11 Tagen
Läuft abin 19 Tagen
ArbeitsmodusFull Time
Quelle
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