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Schulsachbearbeiter Kreismusikschule Müritz (w/m/d)

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Strelitzer Str. 32
2875 - 3550 EUR/MONAT
Part Time
Part Time

Einleitung

Beschreibung

Über uns

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.

Für das Amt Zentrale Dienste / Schulverwaltungsamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum nächstmöglichen Besetzungszeitpunkt eine Stelle als

Schulsachbearbeiter (w/m/d)

Weitere Informationen zur Kreismusikschule Müritz finden Sie unter www.kreismusikschule-mueritz.de .

Aufgaben

  • selbstständige Erledigung allgemeiner Sekretariatsaufgaben
  • Erstellung des Haushaltsplanes der Kreismusikschule Müritz
  • Haushaltssachbearbeitung; Kassen-und Rechnungslegung
  • Erstellung von Mittelanforderungen und Verwendungsnachweisen an das zuständige Ministerium
  • Berechnung von Unterrichts- und Leihgebühren
  • Bearbeitung von Schüler- und Personalangelegenheiten
  • Inventarisierung
  • Unterstützung von schulischen Projekten, Beratungen und Veranstaltungen
  • Anwendungsbetreuung für die Musikschulverwaltungssoftware

Anforderungen

  • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder Abschluss als Bürokaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau für Bürokommunikation bzw. –management oder gleichwertige dreijährige Berufsausbildung
  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Schriftgutführung und –verwaltung
  • Grundkenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen im Aufgabengebiet, wie z.B. Schulgesetz
  • Erfahrungen auf dem Gebiet der Schulorganisation wären wünschenswert
  • selbstständige, eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise
  • höfliches und korrektes Auftreten
  • fundierte Kenntnisse im Umgang mit dem PC (MS-Office) und die Bereitschaft zur Einarbeitung in die relevante IT-Fachanwendung

Gemäß § 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG gilt für Beschäftigte, welche u.a. in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten, Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen angestellt und nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, die Pflicht zur Schutzimpfung oder Nachweis der Immunität gegen Masern. Dementsprechend ist eine Kopie des Impfausweises oder die Bescheinigung eines Arztes zum Nachweis der Immunität gegen Masern nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz erforderlich.

Der Landkreis bietet

Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa

  • tarifgerechte Eingruppierung
  • Jahressonderzahlung
  • alternatives Entgeltanreizsystem
  • Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tages-Woche
  • regelmäßige Arbeitszeiten
  • Fahrrad-Leasing
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von

  • vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
  • Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
  • direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise

Bewerbungsschluss ist am 20.11.2025.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.

Thomas Müller

Landrat

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Veröffentlichtvor 9 Tagen
Läuft abin 6 Tagen
ArbeitsmodusPart Time
Quelle
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