Freie Hansestadt Bremen - Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Beim Amt für Straßen und Verkehr Bremen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten einer
Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters (w/m/d)
in der Abteilung „Straßenerhaltung“, für das Referat „Erhaltung, Instandsetzung, Straßenum- und -ausbau“ zu besetzen.
Der Dienstposten ist nach Bes. Gr. A 8 bzw. Entgeltgruppe 9a TV-L bewertet.
„Sie suchen einen innenstadtnahen Arbeitsplatz, einen krisensicheren Job und es ist Ihnen wichtig den Beruf und die Familie unter einen Hut zu bekommen?“ „Sie begeistern Tätigkeiten mit Gestaltungsspielraum und Mitspracherecht?“ „Dann sind Sie hier genau richtig - bewerben Sie sich jetzt beim Amt für Straßen und Verkehr.“
Wir erwarten von Ihnen:
Schwerbehinderten Menschen wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt. Frauen bei gleicher Qualifikation werden vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Gödje (Personalreferentin) unter der Tel. Nr. 0421/361-
15182, oder bei Herrn Arfmann Tel. Nr. 0421/361-59485 sowie per E-Mail unter der Anschrift
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 2025/SB_40_13 bis zum 09.01.2026
Bevorzugt per E-Mail an [email protected]
oder postalisch an das
Amt für Straßen und Verkehr
- Personalstelle -
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen
Bewerbungshinweise:
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument zusammengefasst zu. Hierzu gehören Anschreiben, Lebenslauf und entsprechend der beschriebenen Voraussetzungen Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise, mit einem aktuellen Zeugnis bzw. einer aktuellen Beurteilung (nicht älter als ein Jahr). Wir weisen darauf hin, dass kein Bewerbungsfoto erforderlich ist. Die Bewerbungsunterlagen werden bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
| Veröffentlicht | vor 4 Tagen |
| Läuft ab | in 26 Tagen |
| Arbeitsmodus | Full Time |
| Quelle |
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