Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort, unbefristet, in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 14.12.2025) zwei:
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie auf unserer Website.
Das Referat R 5 – Inbetriebnahme ist für die termin- und qualitätsgerechte Abnahme von Produkten und Leistungen sowie die Übergabe von betreibbaren Produkten in den Betrieb zuständig. Das Referat bildet die Schnittstelle aus der Abteilung R in die Abteilung B und zur Betreiberin.
Es sind zwei Funktionen im Aufgabenbereich zu besetzen. Beide Funktionen sind inhaltlich vergleichbar, unterscheiden sich aber in der konkreten Ausgestaltung.
Eine Übersicht über die Tätigkeiten:
In einem persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen gerne die genauen Aufgabeninhalte im Detail und besprechen gemeinsam Ihre Einsatzmöglichkeiten.
Einen Hochschulabschluss als Bachelor oder gleichwertig in:
Wir freuen uns über folgende Kenntnisse und Erfahrungen:
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neu eingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, müssen Sie die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Bundesdienst nachweisen. Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV.
Sie können sich ebenfalls als anerkannter sonstiger Beschäftigter in diesem Verfahren bewerben, sofern sich die Anerkennung auf die einschlägige Fachrichtung (hier Ingenieurwissenschaften, z. B. nach Teil III, Nr. 25 der TV EntgO Bund) bezieht.
| Veröffentlicht | vor 6 Tagen |
| Läuft ab | in 9 Tagen |
| Arbeitsmodus | Full Time |
| Quelle |
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