Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt am Rande des Taunus. Als Kurstadt mit etwa 55.000 Einwohnerinnen und Einwohner zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege. In der Kommunalverwaltung arbeiten rund 1.000 Personen, denn als Sonderstatusstadt müssen vielfältige Aufgaben bewältigt werden. Digitalisierung und bereichsübergreifendes, vernetztes Arbeiten sind uns wichtig.
Zum Fachbereich Städtische Kindertagesstätten gehören insgesamt 17 Einrichtungen. In den städtischen Krippen, Kindergärten, und Horten werden ca. 1.600 Kinder im Alter zwischen 1 und 10 Jahren betreut. Es wird eine liebevolle, bildungsorientierte und inklusive Betreuung gestaltet und Wert auf eine ganzheitliche Förderung, individuelle Entwicklung und eine enge Zusammenarbeit mit Familien gelegt. Der Fachbereich setzt sich aus engagierten Leitungs- und Fachkräften zusammen, die mit Leidenschaft und Fachkompetenz die Grundlagen für eine chancengerechte Zukunft der Kinder schaffen.
Die Stelle ist geeignet für Personen, die sich für Inklusion und die Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf einsetzen möchten und bereit sind, je nach Bedarfslage, in wechselnden Kindertagesstätten eingesetzt zu werden.
Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Weltanschauung, Ihres Geschlechts, Ihrer sexuellen Identität oder einer möglichen Behinderung. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir fördern aktiv die Chancengleichheit von Frauen und Männern und freuen uns daher besonders über Bewerbungen von Männern.
Weitere Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Eva Jethon
Fachbereichsleitung Städtische Kindertagesstätten
06172 100 5100
Jasmin Heuckeroth
Personalservice
06172 100 1105
Hinweis Staatsangehörigkeit
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aufgrund einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates freizügigkeitsberechtigt sind, wird um Übermittlung eines gültigen Aufenthaltsdokuments (z. B. elektronischer Aufenthaltstitel) gebeten, aus dem hervorgeht, ob und inwieweit die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
| Veröffentlicht | vor 12 Tagen |
| Läuft ab | in 18 Tagen |
| Arbeitsmodus | Part Time |
| Quelle |
Die Stille ist ohrenbetäubend. Sie senden Bewerbung nach Bewerbung, aber Ihr Posteingang bleibt leer. Unsere KI enthüllt die verborgenen Barrieren, die Sie für Recruiter unsichtbar machen.
Keine Angebote gefunden, versuchen Sie, Ihre Suchkriterien zu ändern.