Gemeinde Rommerskirchen
Die Gemeinde Rommerskirchen im Rhein-Kreis Neuss ist eine dynamisch aufstrebende Gemeinde, die sich als interessanter, zukunftsorientierter und innovativer Wohnstandort und Gewerbestandort im Städtedreieck Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach etabliert.
Bildung, Erziehung und Jugendarbeit haben in Rommerskirchen einen sehr großen Stellenwert.
Zur Verstärkung des Sozialamts der Gemeinde Rommerskirchen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeiter*in (w/m/d) für Flüchtlingsunterkünfte
zunächst befristet für die Dauer der Krankheitsvertretung, in Vollzeit (39 Wochenstunden).
Dies umfasst unter anderem: – Inbetriebnahme und Einstellung der Heizungsanlagen – Austausch defekter Abflüsse und Rohrleitungen – Montage oder Austausch von Neugeräten – Überprüfung der Rauchwarnmelder und der Sicherheitsbeleuchtung – Bedienung von Brandmelde und Einbruchsmeldeanlagen – Kommunikation mit den Bewohnern der Unterkünfte – Koordination und Durchführung von Umzügen – Schlüsselverwaltung der Objekte des Sozialamts
Eine kooperative Zusammenarbeit mit Ihren Kolleginnen und Kollegen wird vorausgesetzt.
Gleichzeitig sollten Sie eine große Einsatzbereitschaft zeigen und ein hohes Maß an Belastbarkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
Ihre Persönlichkeit überzeugt durch ein sicheres Auftreten sowie Ihre Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft.
Der Führerschein der Klasse B wird vorausgesetzt.
Gemeinde Rommerskirchen
d erfolgt bis Entgeltgruppe 5 nach TVöD/VkA.
Die Stelle ist in Vollzeit (39 Wochenstunden), derzeit befristet für die Dauer der Krankheitsvertretung zu besetzen.
Komplettes Stellenangebot als PDF-Dokument herunterladen.
Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 07.11.2025 per e-Mail an: [email protected] oder an den
Bürgermeister der Gemeinde Rommerskirchen – Personalamt – Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen
Auf den Versand von Eingangsbestätigungen wird verzichtet.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Gemeinde Rommerskirchen erstattet keine Bewerbungskosten.
| Veröffentlicht | vor 12 Tagen |
| Läuft ab | in 18 Tagen |
| Arbeitsmodus | Full Time |
| Quelle |
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