Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 12.12.2025) eine
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie auf unserer Website.
Ihr künftiger Bereich:
… ist das Referat Endgerätekonzeption. Hier werden die konzeptionellen Grundlagen zur Nutzung mobiler Endgeräte für den Digitalfunk im Hinblick auf künftige breitbandige Kommunikationsnetze gesetzt und damit für die sichere und einsatzlagenadäquate Kommunikation der Einsatz-, Sicherheits- und Rettungskräfte von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland gesorgt.
Sie leiten das Sachgebiet „Endgeräte- und Diensteentwicklung“ und übernehmen hier eine wichtige Rolle, um die Endgerätelandschaft im Digitalfunk BOS zu modernisieren und die Grundlagen für die Erschließung breitbandiger Endgeräte zu legen und Maßstäbe zu setzen.
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter (des höheren technischen Dienstes) bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8 – 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU‑Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
| Veröffentlicht | vor 15 Tagen |
| Läuft ab | in 15 Tagen |
| Arbeitsmodus | Full Time |
| Quelle |
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