Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen für eine unbefristete Tätigkeit (in Teilzeit/Vollzeit) in Berlin (Bewerbungsfrist: 28.12.2025) eine:
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie auf unserer Website.
Ihr künftiger Bereich ist die Arbeitsgruppe Gesamtarchitektur. Die Arbeitsgruppe stellt als Schlüsselfunktion sicher, dass die Konzeptions- und Realisierungsaktivitäten aller Netzschichten und Netzkomponenten aufeinander abgestimmt sind. Außerdem wird hier die gemeinsame Zielarchitektur in Vorbereitung auf die perspektivische Konsolidierung von Digitalfunk und Breitband entwickelt.
Sie arbeiten an Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Gesamtarchitektur für TETRA, Breitband und andere BDBOS‑bezogene Themenbereiche mit.
Sie verfügen über einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor (oder gleichwertig*) in einer:
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, müssen Sie die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Bundesverwaltungsdienst nachweisen. Wir haben Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
*Hiervon umfasst sind insbesondere Diplom(FH)-Abschlüsse und auch sog. sonstige Beschäftigte (gem. TV EntgO Bund), welche aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach §§ 8 – 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
| Veröffentlicht | vor 8 Tagen |
| Läuft ab | in 22 Tagen |
| Arbeitsmodus | Full Time |
| Quelle |
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