Werde zur leuchtenden Wegbegleitung in einer Welt voller Neugier, Lachen und kleiner Wunder! Bei uns zählen Dein Wohlbefinden, Dein Können und Deine Ideen.
Bewirb Dich jetzt als Fach- oder Ergänzungskraft und werde Teil des Teams in einer von unseren 17 städtischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren.
Die Stadt Grevenbroich, Fachbereich Jugend, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mitarbeitende (m/w/d)
für verschiedene städtische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren. Die Stadt Grevenbroich betreibt in eigener Trägerschaft 17 Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, in denen bis zu 1.150 Kinder betreut und gefördert werden. Bei uns arbeitest Du in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis in Voll- oder Teilzeit mit einer Vergütung nach EG S8a (Fachkraft) oder EG S4 (Ergänzungskraft).
Deine Aufgaben u.a.:
Gestaltung des Gruppenalltags unter Einbringung eigener Ideen und Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Kinder
Betreuung und Förderung der Dir anvertrauten Kinder entlang des Bildungsauftrages des Landes NRW
Sicherstellung kinderschutzrechtlicher Vorgaben und Aufgabenstellungen
Erstellung von Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen
Vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team und Mitgestaltung der konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung
Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft sowie die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten durch regelmäßige Entwicklungsgespräche
Dein Profil:
Checke mit einem Klick, ob Du die Voraussetzungen zur Fach- oder Ergänzungskraft erfüllst: https://t1p.de/wl22u Qualifikation als (sozialpädagogische) Fachkraft gem. Kinderbildungsgesetz wie:
Absolventin/ Absolvent von Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen der
Erziehungswissenschaften
Heilpädagogik
Rehabilitationspädagogik
Sonderpädagogik
Sozialen Arbeit
Kindheitspädagogik
Sozialpädagogik
unabhängig von einer etwaigen staatlichen Anerkennung
Nachweis über die 1. Staatsprüfung/ Masterabschluss im Bereich Lehramt an deutschen Grundschulen (zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, kann nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
Pflegefachfrauen und -männer mit gesondertem Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Personen mit pädagogischer Ausbildung mind. Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, kann nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
Erzieherin/ Erzieher mit fachtheoretischer Prüfung vor mehr als vier Jahren ohne Anerkennungsjahr (zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, kann nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
Personen mit abgschlossener Ausbildung bzw. abgeschlossenem Studium in den Fächern:
Logopädie
Motopädie
Physiotherapie
Ergotherapie
Theaterpädagogik
Kulturpädagogik
Musikpädagogik
Religionspädagogik
Sportpädagogik
Kunstpädagogik
Medienpädagogik
Psychologie
Bildungswissenschaft
(zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, kann nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
In Gruppenformen I und II:
Kinderpflegerin/ Kinderpfleger
Sozialassistentin/ Sozialassistent
Heilerziehungshelferin/ Heilerziehungshelfer
Krippenerzieherin/ Krippenerzieher
Hortnerin/ Hortner
mit 3-jähriger Berufserfahrung in einer Kindertageseinrichtung und Fortbildungen von mindestens 160 Zeitstunden (kann nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
Personen, denen gemäß § 13b des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW ein partieller Zugang zur Berufstätigkeit als Erzieherin oder Erzieher in Kindertageseinrichtungen gewährt wurde (Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen des beruflichen Anerkennungsverfahrens nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die Berufe staatlich anerkannte/r Erzieherin/er durch die jeweils zuständige Bezirksregierung festgestellt worden ist, dass die Qualifikation und Erfahrung der Person der Tätigkeit für den Arbeitsbereich der Kindertageseinrichtung entspricht)
Kindertagespflegeperson mit mind. dreijähriger Berufserfahrung (nachweislich) oder mit QHB-Qualifizierung, sofern die praxisbegleitende Tätigkeit als KTP mit Erlaubnis zur Kindertagespflege absolviert wurde
Profilrelevante Kräfte mit abgeschlossener Qualifikation mind. Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, 80 Zeitstunden können nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
Personen mit pädagogischer Ausbildung mind. Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (zusätzlich Qualifizierungsmaßnahme von mind. 160 Zeitstunden notwendig, 80 Zeittunden müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorliegen, weitere 80 Zeitstunden können nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden)
Einsatzmöglichkeiten von Studierenden gem. Kinderbildungsgesetz wie:
Studierende der Studiengänge
Erziehungswissenschaften
Heilpädagogik
Rehabilitationspädagogik
Sonderpädagogik
Sozialen Arbeit
Kindheitspädagogik
Sozialpädagogik
können ab 60 Creditpoints und einem Praxisanteil von 200 Stunden in einer Kindertageseinrichtung maximal zwei Jahre befristet als Ergänzungskraft eingestellt werden. Die Creditpoints müssen in mindestens drei der folgenden Studieninhalte nachgewiesen werden, wobei die Studieninhalte von Nummer 1 zwingend enthalten sein müssen: 1. Grundlagenwissen soziale Arbeit/Sozialpädagogik und Erziehung/Bildung 2. Institutionelle Kenntnisse der Kinder- und Jugendhilfe 3. Entwicklung, Lebenslagen, Lebenssituationen von Kindern 4. (Entwicklungs-) Psychologie, Soziologie 5. Professionelles Handeln und pädagogische Interaktion 6. Reflexion und (Selbst-) Evaluation Einsatzmöglichkeiten mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation:
Zur Prüfung der Einsatzmöglichkeiten wird ein Nachweis benötigt, dass der ausländische Abschluss einem fachlich entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse kann über eine Einstufung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZAB) als entsprechend beziehungsweise gleichwertig nachgewiesen werden.
sowie
Fundiertes Fachwissen sowie die Fähigkeit zur Umsetzung des Fachwissens in der pädagogischen Arbeit mit Kindern
Wertschätzende Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Eltern und Kindern
Initiative, Kreativität und Engagement in der pädagogischen Arbeit
Bereitschaft zur stetigen professionellen Weiterentwicklung
Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B2 oder höher
Wir bieten:
Qualifikation als Ergänzungskraft gem. Kinderbildungsgesetz wie:
Die Stadt Grevenbroich strebt ein ausgeglichenes Verhältnis von Männern und Frauen in den jeweils unterrepräsentierten Bereichen an. Bewerbungen von Männern werden ausdrücklich begrüßt. Entsprechendes gilt auch für schwerbehinderte Menschen. Diese werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbenden liegende Gründe überwiegen.
Benefits Vergütung nach TVöD Regenerationstage Mobilitätszuschuss Betriebliche Altersversorgung Weiterbildungsmöglichkeiten Unterstützung bei der Betreuung eigener Kinder Flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen des Dienstplanes der jeweiligen Einrichtung