Freie Hansestadt Bremen - Studierendenwerk Bremen
Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 340 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für 30.000 Studierende im Land Bremen. Für unseren modernen gastronomischen Betrieb in der Mensa Werderstraße ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Funktion unbefristet zu besetzen:
Küchenarbeiter:in (w/m/d)
in Teilzeit (19,6 Wochenstunden)
EG 2 TV-L
Dann sende uns Deine Bewerbungsunterlagen bis zum 07.01.2026 unter Angabe des Kennzeichens STW-Werder-12/2025 an das
Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen
oder vorzugsweise per E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung!
Bitte reiche uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören
Du kannst uns Deine Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bitte gib unbedingt das Kennzeichen an. Bei Bewerbungen per E-Mail fasse bitte die gesamten Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen.
Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, werden Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
Alle Geschlechter sind willkommen.
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d). Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du ein Arbeitszeugnis vorlegst, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Du Dich in Elternzeit befindest oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehst, reiche uns bitte ein Arbeitszeugnis Deiner letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Dir die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist - z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weise uns hierauf im Rahmen Deiner Bewerbung bitte ausdrücklich hin.
Wenn Du Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst bist, gib bitte Deine derzeitige Entgeltgruppe an. Bitte gib mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Deine Personalakte ab.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reiche nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
| Veröffentlicht | vor 1 Tag |
| Läuft ab | in 28 Tagen |
| Arbeitsmodus | Part Time |
| Quelle |
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