
Duale Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn
Mitarbeiter*in im Studiengangsekretariat BWL-Dienstleistungsmanagement, Heilbronn. Aufgaben: Studienverwaltung, Prüfungsorganisation, Studierendenbetreuung. Anforderungen: bürokaufmännische Ausbildung, MS-Office-Kenntnisse.
DAS DUALE HOCHSCHULSTUDIUM MIT ZUKUNFT.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist mit rund 33.000 Studierenden an neun Studienakademien und drei Campus sowie dem Center for Advanced Studies die größte Hochschule Baden-Württembergs. Gemeinsam mit 9.000 ausgewählten Unternehmen sowie sozialen und gesundheitsnahen Einrichtungen sorgt die DHBW für einen in Theorie und Praxis exzellent qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Gesundheit.
Seit 1. Januar 2023 ist sie Teil der dualen European University EU4Dual.
An der DHBW Heilbronn sind derzeit etwa 1.600 Studierende in den Studiengängen BWL-Digital Commerce Management, BWL-Handel, BWL-Dienstleistungsmanagement, BWL-Food Management, Wein-Technologie-Management, BWL-Technical Management, Wirtschaftsinformatik, Data Science und KI sowie Personalisierte Ernährung eingeschrieben. Der moderne Bildungscampus im Zentrum der Stadt bietet dafür einen idealen Rahmen.
Es ist folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeiter*in (m/w/d) im Studiengangsekretariat für den Studiengang BWL-Dienstleistungsmanagement
Stellenbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitsort: Heilbronn
Stellenumfang: 50 % (19,75 Stunden pro Woche)
Dauer: befristet bis zum 31.10.2027
Vergütung: EG 6 TV-L
Verfahrensnummer: HN-ST 84
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal bis zum 06.02.2026!
Sie haben Fragen?
Ansprechperson (fachlich):
Name: Prof. Dr. Dr. Thomas Batz
E-Mail: [email protected]
Das Bekenntnis der DHBW zu Vielfalt und Inklusion ist für unseren Erfolg von zentraler Bedeutung. Als Hochschule mit weltweiten Hochschulpartnerschaften und international tätigen Dualen Partnern wissen wir, dass unsere Studierenden und Mitarbeitenden ihr Potential nur dann voll ausschöpfen können, wenn sie die Freiheit haben, sie selbst zu sein.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher fachlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Grundsätze des AGG werden beachtet.
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie unter:
https://www.dhbw.de/datenschutz
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| Veröffentlicht | vor 15 Tagen |
| Läuft ab | in 15 Tagen |
| Quelle |
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