
Lebenshilfe Bördeland gemeinnützige Gesellschaft mbH
Stellenangebot als Mitarbeiter (m/w/d) in der Heilpädagogischen Frühförderung in Staßfurt. Aufgaben: heilpädagogische Entwicklungseinschätzungen, individuelle Förderpläne, Elternberatung. Anforderungen: abgeschlossene Ausbildung/Studium in Pädagogik. 32-40 Std./Woche.
Sie sind interessiert an einer abwechslungsreichen Tätigkeit, arbeiten gern mit Kindern mit individuellen Bedarfen? Sie verfügen über ein hohes Maß an Empathie und soziale Kompetenz?
Für unser Team der Heilpädagogischen Frühförderung in Staßfurt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Mitarbeiter (m/w/d)
zur Festeinstellung mit einer derzeitigen wöchentlichen Arbeitszeit von 32 – 40 Wochenstunden.
Wir sind seit 1992 Träger von verschiedenen sozialen Einrichtungen im Salzlandkreis. Die Bandbreite unseres Engagements umfasst die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Senioren und ihren Familien. Hierbei setzen wir uns stets für die Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen ein. Unsere Gesellschafter sind der Verein „Lebenshilfe Staßfurt und Umgebung e.V.“ sowie der Verein „Lebenshilfe Schönebeck“. Wir sind verlässlicher Partner in den regionalen und überregionalen Netzwerken. Wir sind als Auftraggeber und Arbeitgeber ein wichtiger Teil der Wirtschaft in der Region.
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und vergleichbare Abschlüsse mit staatlicher Anerkennung,
Nicht lange zögern! – Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Erstellen Sie Ihre Bewerbung und schicken Sie uns Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung der Lebenshilfe Bördeland gemeinnützige Gesellschaft mbH, Luisenplatz 1, 39218 Staßfurt oder per Mail, als PDF-Datei an: [email protected]
Gern können Sie auch für Ihre Bewerbung dieses Online Stellenportal nutzen.
Eine Rücksendung der postalisch eingegangenen Bewerbungsunterlagen kann nur erfolgen, wenn dem Schreiben ein adressierter und frankierter Rückumschlag beiliegt. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Die Ihnen entstandenen Kosten könne seitens der Lebenshilfe nicht übernommen werden.
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| Veröffentlicht | vor 10 Tagen |
| Läuft ab | in 20 Tagen |
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