
UKM Universitätsklinikum Münster
Ergotherapeut (gn) Neuromedizin* - verantwortliche Aufgaben: Planung und Durchführung der ergotherapeutischen Therapie, interprofessionelle Zusammenarbeit. Anforderungen: Ausbildung in Ergotherapie, Teamfähigkeit. Benefits: 30 Tage Urlaub, Weiterbildungsmöglichkeiten.
Ergotherapeut (gn*) Neuromedizin
Befristet auf zwei Jahre mit Möglichkeit der Verlängerung | In Teilzeit mit 19,25 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Zentrale Einrichtung Therapeutische Gesundheitsberufe | Team Neuromedizin | Kennziffer 11631
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine medizinische Fachkompetenz in der Zentralen Einrichtung Therapeutische Gesundheitsberufe. In einer angenehmen Arbeitsatmosphäre, die durch kollegiale, interprofessionelle und wertschätzende Zusammenarbeit geprägt ist, beschäftigen wir uns mit der medizinischen Versorgung der uns anvertrauten Patient*innen, die wir durch Neugier, Innovation und Forschung weiterentwickeln und unser Wissen anderen zur Verfügung stellen. Dabei liegt unser Fokus auf der optimalen Betreuung dieser Patient*innen sowie der kontinuierlichen Verbesserung therapeutischer Konzepte – am besten mit Dir!
„Als Ergotherapeutin in der Neuromedizin sind wir Teil eines interprofessionellen Teams, was die Arbeit äußerst vielfältig macht. Wir arbeiten mit verschiedenen Altersgruppen und Krankheitsbildern, was sowohl fachlich als auch menschlich bereichernd ist. Man hat die Möglichkeit, durch kreative und individuell angepasste Therapieansätze die Fortschritte der Patient*innen direkt mitzuerleben.“
A. Bauch – Ergotherapeutin
M. Berg – Ergotherapeutin
BESTE BEDINGUNGEN:
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(*gn=geschlechtsneutral)
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Unser Hinweis an Personaldienstleister:
Das Universitätsklinikum Münster arbeitet bereits mit ausgewählten Personaldienstleistern auf Basis von Rahmenverträgen zusammen. Bitte sehen Sie daher von Initiativangeboten ab. Informationen zu künftigen Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Vergabeplattform NRW.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
www.ukm.de
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| Veröffentlicht | vor 12 Tagen |
| Läuft ab | in 3 Tagen |
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