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Lebenshilfe Bördeland gemeinnützige Gesellschaft mbH
Ergotherapeut (m/w/d) für das Therapiezentrum in Hecklingen. Aufgaben: therapeutische Versorgung, Therapieorganisation, Dokumentation. Voraussetzungen: Ausbildung als Ergotherapeut, Empathie, Teamfähigkeit. Benefits: 30 Tage Urlaub, Weiterbildungen, leistungsgerechtes Entgelt.
Sie (m/w/d) sind Ergotherapeut aus Leidenschaft und suchen nach einem neuen, attraktiven Betätigungsfeld in einem modernen Arbeitsumfeld? Sie arbeiten gern im Team, sind motiviert und verfügen über hohe Empathie und soziale Kompetenz? – Dann sind Sie bei uns richtig!
Für unser therapeutisches Team des Therapiezentrums „Sieben Täler“ in Hecklingen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Ergotherapeuten (m/w/d)
mit einer derzeitigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 bis 35 Wochenstunden.
Wir sind seit 1992 Träger von verschiedenen sozialen Einrichtungen im Salzlandkreis. Die Bandbreite unseres Engagements umfasst die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Senioren und ihren Familien. Hierbei setzen wir uns stets für die Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen ein. Unsere Gesellschafter sind der Verein „Lebenshilfe Staßfurt und Umgebung e.V.“ sowie der Verein „Lebenshilfe Schönebeck“. Wir sind verlässlicher Partner in den regionalen und überregionalen Netzwerken. Wir sind als Auftraggeber und Arbeitgeber ein wichtiger Teil der Wirtschaft in der Region.
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Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bewerbung!
Also nicht lange zögern und hadern. Erstellen Sie Ihre Bewerbung und schicken Sie uns Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen an das Personalbüro der Lebenshilfe Bördeland gemeinnützige Gesellschaft mbH, Luisenplatz 1, 39418 Staßfurt oder per E-Mail, als eine PDF-Datei, an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]. Eine Rücksendung der postalisch eingegangenen Bewerbungsunterlagen kann nur erfolgen, wenn dem Schreiben ein adressierter und frankierter Rückumschlag beiliegt. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Die Ihnen entstehenden Kosten können seitens der Lebenshilfe nicht übernommen werden.
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| Veröffentlicht | vor 15 Tagen |
| Läuft ab | vor etwa 11 Stunden |
| Quelle |
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