
Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Anerkennungsjahr/Praktikum in der Jugendgerichtshilfe und im Bereich unbegleitete minderjährige Ausländer*innen. Aufgaben: Beratung, Betreuung, Verfahren, Clearing, Hilfen. Voraussetzung: abgeschlossenes Studium Soziale Arbeit, C1‑Deutsch, Team‑ & Konfliktfähigkeit. Vergütung ≈ 2.026 € brutto/Monat, 39‑Std‑Woche, 30 Tage Urlaub, Jobticket, Tablet, Fortbildungen, Weiterbeschäftigung ≥ 1 Jahr.
Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt am Rande des Taunus. Als Kurstadt mit etwa 55.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege.
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe betreut und begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) und ihre Eltern vor, während und nach dem Strafverfahren. Der Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) betreut Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern geflohen sind und allein nach Deutschland einreisen. Neben dem Schutz, der weiteren Abklärung und der Versorgung der Minderjährigen ist die Verarbeitung der Fluchterfahrungen und das Eingewöhnen in eine fremde Gesellschaft Bestandteil der Arbeit. Der Arbeitsbereich JGH und umA arbeitet in einem Team; das Anerkennungsjahr wird zu gleichen Teilen in beiden Arbeitsfeldern betreut werden.
Die Kern-Aufgaben der JGH im Überblick:
Die Kern-Aufgaben im Arbeitsbereich umA im Überblick:
Sie kommunizieren gerne und haben Spaß bei der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen? Sie wollen einen abwechslungsreichen Arbeitstag erleben? Sie sind hilfsbereit und interessieren sich für die Aufgaben einer kommunalen Verwaltung? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Beginn: 01.10.2026
Dauer des Anerkennungsjahrs: 1 Jahr (Vollzeit) oder länger (Teilzeit); Praktische Ausbildung bei unserer Stadtverwaltung im Bereich Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene - Jugendgerichtshilfe; Besuch von Begleitveranstaltungen an Ihrer Hochschule
Unser Auswahlverfahren umfasst einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen und ein Interview im Bereich Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene - Jugendgerichtshilfe im Rathaus. Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine Mitteilung, ob Sie zum Interview eingeladen werden.
Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Weltanschauung, Ihres Geschlechts, Ihrer sexuellen Identität oder einer möglichen Behinderung. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Thomas Hummel
Ausbildungsleitung
06172 100 1104
[email protected]
Hiltrud Bellebaum
Leitung Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
06172 100 5072
[email protected]
Hinweis Staatsangehörigkeit
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aufgrund einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates freizügigkeitsberechtigt sind, wird um Übermittlung eines gültigen Aufenthaltsdokuments (z. B. elektronischer Aufenthaltstitel) gebeten, aus dem hervorgeht, ob und inwieweit die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Anmelden, um die vollständige Stellenbeschreibung zu sehen
| Veröffentlicht | vor 1 Tag |
| Läuft ab | in 13 Tagen |
| Quelle |
Keine Angebote gefunden, versuchen Sie, Ihre Suchkriterien zu ändern.