Amtsleiter*in (w/m/d) für das Amt für Baurecht und Denkmalschutz

Amtsleiter*in (w/m/d) für das Amt für Baurecht und Denkmalschutz

Stadt Weinheim

Architektur
Bauingenieurwesen
Bauordnungsrecht
Verwaltungsrecht
Teamführung
Projektmanagement
Bauanträge
Genehmigungsprozesse
Kommunikation
Kooperation

Zusammenfassung

Die Stadt Weinheim sucht einen Amtsleiter (w/m/d) für das Amt für Baurecht und Denkmalschutz. Verantwortlich für baurechtliche Verfahren und Teamführung. Unbefristete Vollzeitstelle mit 30 Tagen Urlaub.

Schlüsselwörter

ArchitekturBauingenieurwesenBauordnungsrechtVerwaltungsrechtTeamführungProjektmanagementBauanträgeGenehmigungsprozesseKommunikationKooperation

Vorteile

  • Geregelter und unbefristeter Arbeitsplatz
  • 30 Tage Urlaubsanspruch im Kalenderjahr
  • Spannende Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Kostenloses Deutschlandticket und Dienstrad-Leasing
  • Gute Fortbildungsmöglichkeiten

Stellenbeschreibung

Die Stadt Weinheim mit rund 45.500 Einwohner*innen ist innerhalb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Das Amt für Baurecht und Denkmal­schutz hat als untere Baurechts­behörde darauf zu achten, dass die baurecht­lichen Vor­schriften sowie die anderen öffentlich-recht­lichen Vor­schriften über die Errichtung und den Abbruch von Anlagen und Ein­richtungen einge­halten und die auf­grund dieser Vor­schriften erlassenen Anord­nungen befolgt werden. Das Amt ist insbe­sondere zuständig für die Genehmigung bzw. Ablehnung von Anträgen im Bereich der Stadt Wein­heim und deren Stadt­teile. Als untere Denkmal­schutz­behörde trifft das Amt außerdem die erforder­lichen Maß­nahmen zum Schutz von Kultur­denkmalen.

Wir suchen für das Amt für Baurecht und Denkmalschutz zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (39 bzw. 41 Stunden / Woche) eine*n

Amtsleiter*in (w/m/d)

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Bei Beschäftigten richtet sich die Eingruppierung nach dem Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst (TVöD) und kann bei Vor­liegen der tarif­rechtlichen Voraus­setzungen bis zur Entgelt­gruppe 13 TVöD erfolgen.

Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraus­setzungen ist im Rahmen zur Verfügung stehender Plan­stellen grund­sätzlich eine Über­nahme in das Beamten­verhältnis möglich. Die Über­nahme aus einem bereits bestehenden Beamten­verhältnis kann im Rahmen zur Ver­fügung stehender Plan­stellen bis zur Besoldungs­gruppe A 13 LBesGBW erfolgen.

Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?

  • Leitungsfunktion und Führungsverantwortung:

    • Disziplinarische und fachliche Leitung sowie strategische Weiterent­wicklung der unteren Bau­rechts- und Denkmal­schutz­behörde mit derzeit elf Mitarbeitenden, dazu gehört u. a. die motivierende Führung und Ent­wicklung der Mitarbeitenden sowie die Optimierung von Strukturen und Prozessen
    • Gesamtverantwortung für den rechts­sicheren Vollzug des Bau­planungs-, Bau­ordnungs- und Denkmal­schutz­rechts sowie Feder­führung in der Bear­beitung von besonders schwierigen oder besonders bedeutenden Einzel­fällen
    • Übernahme repräsentativer Aufgaben und Vertretung des Amtes in Sitzungen der gemeinde­rätlichen Gremien bei Bedarf
  • Durchführung baurechtlicher Verfahren:

    • Sachbearbeitung als Bauverständige*r (w/m/d) mit eigenem Zuständig­keits­bereich
    • formelle und materielle Prüfung von Bau­vorlagen und Entscheidung über Bau­anträge, Bauvor­anfragen und Vorhaben im Kenntnis­gabe­verfahren unter Anwendung der einschlägigen bau­ordnungs- und bauplanungs­rechtlichen Vor­schriften
    • Abstimmung mit internen und externen Fach­behörden sowie Erstellung von Bescheiden und Stellung­nahmen
  • Beratung von Bauherr*innen und Architekt*innen und Erteilung baurechtlicher Auskünfte

Worauf kommt es uns an?

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Fach­richtung Architektur / Hoch­bau bzw. Bauingenieur­wesen (Bauver­ständige*r [w/m/d] nach § 46 Abs. 4 Landes­bauordnung Baden-Württem­berg).
  • Sie haben umfassende und fundierte Fach­kenntnisse im öffent­lichen Bau­planungs- und Bau­ord­nungs­recht sowie Verwaltungs­recht.
  • Sie besitzen eine mehrjährige einschlägige Berufs­erfahrung im kommunalen Bereich (idealerweise in der leitenden Funktion einer Unteren Baurechts­behörde).
  • Sie haben Kenntnisse und Erfahrungen in der Führung von Mitarbeitenden und die Fähig­keit, Teams ziel­orientiert und strategisch weiterzu­entwickeln.
  • Sie verfügen über ein ausgeprägtes Verantwortungs­bewusstsein, eine hohe Entscheidungs- und Durchsetzungs­fähigkeit sowie Konflikt­lösungs- und Kommunikations­kompetenz.
  • Sie verfügen über ein hohes Maß an Kooperations­bereit­schaft und Kommunikations­stärke in der ämter- und behörden­über­greifenden Zusammen­arbeit.

Was bieten wir Ihnen?

  • Sicherheit und Planbarkeit durch einen gere­gelten und unbe­fristeten Arbeits­platz
  • Zeit zur Erholung mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Kalender­jahr
  • eine spannende und abwechslungsreiche Tätig­keit in einem inspirierenden Arbeits­umfeld – werden Sie Teil eines motivierten Teams, das sich sehr auf Sie freut
  • nachhaltige und alternative Lösungen mit einem kosten­günstigen Deutschland­ticket als Job-Ticket und die Möglich­keit eines Dienst­rad-Leasings
  • zukunftssichere Beschäftigung und gute Fortbildungs­möglichkeiten
  • einen attraktiven Arbeits­platz im Schloss mit Schloss­park und Innen­stadt um die Ecke

Gestalten Sie mit uns die Zukunft unserer Stadt – gemeinsam für ein innovatives und starkes Weinheim!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal. Bitte bewerben Sie sich bis zum 01.02.2026.

Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Buske (Tel. 06201 82-358) und für personal­recht­liche Fragen Frau Spissinger (Tel. 06201 82-649) gerne zur Verfügung.

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Veröffentlichtvor 13 Tagen
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